Keine Osterfeuer/Lagerfeuer

In einer Woche ist Karsamstag. Ein Abend, an dem traditionell zahlreiche Osterfeuer in der Großgemeinde brennen. In Anbetracht der Corono-Pandemie eine Traditon, auf die wir in diesem Jahr verzichten müssen. Darauf weist das Ordnungsamt hin.

In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung-SARS-CoV-2-EindV) vom 22.März 2020 sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen auch auf privaten Grund untersagt. Lediglich Personen innerhalb des eigenen Haushalts bleiben davon unberührt.
Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass öffentliche Osterfeuer aber auch private genehmigungspflichtige Lagerfeuer bis 5 m³ in diesem Jahr nicht von der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigt werden können, da eine Freigabe dieser Feuerstellen Ansammlungen auch im kleineren Kreise entgegen den Regelungen der Eindämmungsverordnung Vorschub leisten würde. Auf das Genehmigungsverbot haben sich alle Gemeinden und Städte im Landkreis Spree-Neiße verständigt. Vereinzelt bereits genehmigte private Lagerfeuer wurden bereits widerrufen.
Grundsätzlich zulässig ist im Kreis der Kernfamilie bzw. der Haushaltsangehörigen das Betreiben eines genehmigungsfreien Lagerfeuers bis max. 1m Größe, am besten in einer entsprechenden Feuerschale/Feuerkorb, jedoch nur unter der Voraussetzung der nachfolgend aufgeführten 10 goldenen Regeln.

10 goldene Regeln

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt max. 1 m
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz (Scheitholz, kurze Äste, Reisig) verwenden
  • Bei anhaltender Trockenheit (ab Waldbrandgefahrenstufe 4) oder starkem Wind darf kein Holzfeuer entzündet werden
  • Abfälle jeglicher Art (auch Garten- und Haushaltsabfälle) gehören niemals ins Holzfeuer.
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

Es müssen allerdings Informationen eingeholt werden, ob ein genehmigungsfreies Feuer entzündet werden darf. Insbesondere Informationen zur geltenden Waldbrandgefahrenstufe und zur Wetterlage sind vorab einzuholen. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe sehen sie rechts auf unserer Seite.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herr Mathow oder Frau Kersten unter der Rufnummer 0355/29300-30 oder -36.